FAMILIENRECHT

Das Arbeitsgebiet des Familienrechts umfasst die aus der Ehe und der Verwandtschaft folgenden Rechte und Pflichten sowie Fragen zur Vormundschaft und eingetragener Lebenspartnerschaft. Hinzu kommen die steuer- und sozialrechtlichen Fragen, die im Zusammenhang mit einer Trennung oder Scheidung stehen. 


Regelungspunkte des Familienrechts sind:

  • Eheverträge
  • Partnerschaftsverträge
  • Vereinbarungen zum Getrenntleben
  • Ehescheidung
  • Unterhalt für Kinder
  • Unterhalt für Ehegatten
  • Elternunterhalt
  • Elterliche Sorge
  • Umgangsrechte von Eltern, Großeltern, Stiefeltern und ehemaligen Pflegeeltern
  • Ehewohnungszuweisung bei Trennung und Scheidung
  • Hausratsaufteilung
  • Versorgungsausgleich (Ausgleich der in der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften)
  • Eheliches Güterrrecht (Zugewinnausgleich, Gütertrennung)
  • Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens
  • Regelungen betreffend gemeinsame Schulden und Konten
  • Vaterschaftsfeststellungen
  • Vorsorgevollmacht
  • Betreuungsverfügung
  • Patientenverfügung


Eine wichtige Frage im Zusammenhang mit einer anwaltlichen Tätigkeit betrifft die dadurch entstehenden Kosten. Bei einem geringen Einkommen besteht die Möglichkeit, dass diese Kosten im außergerichtlichen Bereich über die Beratungshilfe und in gerichtlichen Verfahren über die Verfahrenskostenhilfe von der Landeskasse übernommen werden. Ansonsten ist für eine Beratungstätigkeit eine Vergütungsvereinbarung mit dem Anwalt zu treffen, wobei ich in der Regel nach einem Zeithonorar abrechne. Die weiteren außergerichtlichen und gerichtlichen Tätigkeiten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ) honoriert. Maßgeblich ist dabei der Wert der streitigen Sache sowie Art und Umfang der Tätigkeit. Die Einzelheiten können gerne bei mir erfragt werden.